Sie gehören nicht den Heilberufen, der Kinder- und Jugendhilfe oder dem Familiengericht an bzw. machen sich als Angehörige*r, Freund*in, Bekannte*r, Nachbar*in o.ä. Sorgen um ein Kind?
Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie in der medizinischen Kinderschutzhotline nicht persönlich beraten können. Nachfolgend haben wir eine Reihe Hilfs- und Beratungsangebote zusammengestellt, an die Sie sich wenden können.
Wenn es sich um einen Notfall handelt und Sie Sorge um Sicherheit, Leib und Leben eines Kindes haben, wählen Sie bitte den Notruf der Polizei. Dort kann in der Regel auch der Kontakt zum Notdienst des Jugendamtes hergestellt werden.
Zu medizinisch dringlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Notaufnahme für Kinder. In lebensbedrohlichen Notfällen an den Notruf unter 112.
Viele Jugendämter bieten auch in Notfällen eine Erreichbarkeit fast rund um die Uhr, z.B. in folgenden Regionen:
Ggf. hilft die Internetsuche nach „Kinderschutztelefon“ oder „Kinderschutz“ in Verbindung mit dem Namen Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihres Bundeslandes weiter.
Beratungen und Vermittlung von Hilfen finden Sie bei folgenden Einrichtungen:
Wenn Sie ein Beratungsangebot in Ihrer Nähe suchen, so finden Sie auf den Seiten des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs unter www.hilfeportal-missbrauch.de Anlaufstellen zu allen Fragen bei Sorge um ein Kind, also nicht nur bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch.